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  • Jenny

Tierwohlkriterien bei Rindern

Laut Umfragen ist die Mehrheit der Verbraucher und Verbraucherinnen in der Theorie dazu bereit, einen höheren Preisaufschlag für Fleischprodukte, aus einer Haltung mit höheren Tierwohlstandards, zu zahlen [1]. Dazu wünschen sie sich ein einheitliches Gütesiegel, das leicht erkennbar macht, welche Tierwohlstandards bei der Haltung der Nutztiere eingehalten werden [2]. Um diesem Wunsch nachzukommen arbeitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bereits an einem staatlichen Gütesiegel für tierische Lebensmittel [3]. Bis dieses jedoch offiziell eingeführt werden kann, stehen Verbraucher einer Mehrzahl von Siegeln gegenüber, die ihre individuellen Kriterien vertreten und ausweisen.


Welche Siegel für die Rindermast gelten, wird mit den dahinterstehenden Kriterien im folgenden Blogbeitrag erklärt.



Das wohl gängigste Label ist das Vierstufen-Modell der Haltungsform, das mit höherer Zahl ein höheres Tierwohl ausweist. Haltungsform 1 entspricht dem gesetzlichen Standard und somit der Stallhaltung mit mindestens 1,5 bis 2,2 m2 je nach Gewicht des Rindes. Die Steigerung, Haltungsform 2, nennt sich Stallhaltung Plus und verbietet die Anbindehaltung. Dafür wird der Platz für schwere Tiere bis auf 3 m2 erweitert. Grundvoraussetzung sind außerdem die Fütterung von QS-zugelassenen Futtermitteln, der Teilnahme am QS-Antibiotikamonitoring, als auch dem QS-Schlachtbefunddatenprogramm und der Zertifizierung von Initiative Tierwohl [4]. Hinzu kommen verpflichtende Weiterbildungsmaßnahmen der Landwirte, die Forderung von Tageslicht und angemessenen Luftverhältnissen in den Ställen, Sauberkeit der Rinder und was bei der Initiative Tierwohl im Fokus steht, das Angebot von Scheuermöglichkeiten [5].


Haltungsform 3 steht für Außenklima und muss den Rindern damit einen ganzjährig nutzbaren Laufhof, Laufstall mit Weidegang oder einem Offenfrontstall mit bis zu 4 m2 Platz bieten. Außerdem dürfen die Betriebe ausschließlich gentechnikfreie Futtermittel verfüttern und sie müssen ein Gesundheitsmonitoring durchführen, das mit der Befunddatenerfassung am Schlachthof endet.


Das Vierstufen-Modell endet mit dem Ausweis „Premium“ bei Haltungsform 4. Hier wird die Platzvorgabe auf bis zu mindestens 5 m2 für die schwersten Tiere unter den Rindern erweitert und ganzjähriger Auslauf bzw. Weidegang versprochen. Die Enthornung von unter sechs Monate alten Kälbern darf unter dieser Haltungsform nur in Ausnahmefällen und von einem Tierarzt durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass 60% des Futtermittels zumindest aus der Region, wenn nicht vom eigenen Hof stammen und die Tagesration eines Rindes mindestens 60% frisches, getrocknetes oder siliertes Raufutter enthalten muss [6].


Welche weiteren Siegel gibt es?

Über die Haltungsformkennzeichnung hinaus geht das EU-Bio-Siegel, dass in der Rindermast zusätzlich die Bodenbeschaffenheit der Ställe regelt. Diese dürfen nur bis maximal 50% aus Spaltenböden oder Gitterrost bestehen [7]. Die Verabreichung von Medikamenten darf ausschließlich von Tierärzten und nur unter strengen Bedingungen verabreicht werden, sollten phytotherapeutische, homöopathische und anderen Erzeugnisse nicht geeignet sein [8].


Zuletzt ein weiteres bekanntes Siegel, Demeter. Die Demeter-Zertifizierung übertrifft das EU-Bio-Siegel sogar in einigen Kriterien. Darunter die Vorschrift, dass der gesamte Hof auf ökologischen Landbau umgestellt werden muss. Außerdem müssen mindestens 50% der Futtermittel der Rinder vom eigenen Betrieb stammen, während die restlichen 50% von anderen zertifizierten Höfen zugekauft werden kann. Außerdem ist eine ganzjährige Fütterung mit Silage verboten. Die Stallfläche muss weniger als 50% an Spaltenbodenfläche aufweisen und soll mit Einstreu ausgelegt sein. Außerdem hebt sich Demeter von dem EU-Bio-Siegel mit dem Verbot der Enthornung von Rindern und dem um die Hälfte verkürzten Transportweg von maximal vier Stunden ab [9].



Quellen: [1] Vgl. https://www.greenpeace.de/publikationen/umfrage-fleischkonsum-tierwohl-abgabe [2] Vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1248869/umfrage/lebensmittelindustrie-umsetzung-nachhaltiger-massnahmen/ [3] Vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierwohl-kennzeichen/tierwohlkennzeichen.html

[4] Vgl. https://www.haltungsform.de/ [5] Vgl. https://initiative-tierwohl.de/2022/02/25/rinderhalter-aufgepasst-initiative-tierwohl-jetzt-auch-fuer-rind/ ; https://initiative-tierwohl.de/wp-content/uploads/2022/02/2022-02-15_Kriterienkatalog-Rind_Rindermast.pdf

[6] Vgl. https://www.haltungsform.de/ [7] Vgl. https://www.wwf.de/fileadmin/user_upload/WWF-Vergleich_Guetesiegel_Fleisch.pdf [8] Vgl. https://www.oekolandbau.de/service/rechtsgrundlagen/recherchetool-2021/eu-oeko-recht/verordnungs-details/?tx_oekolblegislations2021_legislations%5Baction%5D=detail&tx_oekolblegislations2021_legislations%5Bcontroller%5D=Legislation&tx_oekolblegislations2021_legislations%5BlegislationUid%5D=1&tx_oekolblegislations2021_legislations%5Bsection%5D=0&cHash=0cd7a3bd1684d00692fa0aec9421ec65 [9] Vgl. https://www.wwf.de/fileadmin/user_upload/WWF-Vergleich_Guetesiegel_Fleisch.pdf



Bildquelle:

unsplash


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