„Schon wieder ein neues Tierwohllabel?“ Ja, aber diesmal soll es verbindlich vom Staat vorgeschrieben sein. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat sich zusammen mit dem Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir das Ziel gesetzt, im Sommer 2022 ein ausgearbeitetes Tierwohllabel vorzustellen, welches dann im folgenden Jahr offiziell eingeführt werden soll.
Welche Basiskriterien für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl bestehen, erfährst du in diesem Blogbeitrag.

Am 14. Januar 2022 hielt Cem Özdemir eine Rede im Bundestag und setzte damit ein klares Statement: das Klima, die Artenvielfalt, die Umwelt und die Tiere sollen geschont werden und gleichzeitig sollen Landwirte „die Wertschätzung erfahren, die sie verdienen.“ Um dies gewährleisten zu können brachte er unterschiedliche Umwelt- und Landwirtschaftsverbände im Januar und Tierschutz- und Lebensmittelverbände im Februar 2022 zusammen. Diese Zusammenarbeit scheint recht vielversprechend zu sein und erweckt Hoffnungen einer erfolgreich nachhaltigen Ernährungsstrategie.
Ein Teil dieser Ernährungsstrategie soll die verbindlichen Tierhaltungskennzeichnung sein, die „transparent“ sein soll. Noch gibt es keine näheren Informationen dazu, es ist jedoch anzunehmen, dass die verbindliche Kennzeichnung strengere Kriterien haben wird als die der Initiative Tierwohl. Es würde nämlich wenig Sinn machen, all diese Experten zusammenzurufen, um sich auf ein bereits bestehendes System zu einigen. Das aktuelle Label der Initiative Tierwohl sieht bei der Schweinehaltung folgendermaßen aus:
Basiskriterien für die Teilnahme an der Initiative Tierwohl
Teilnahme am QS-System: Schweinehaltende müssen strenge Hygieneregeln einhalten, regelmäßige Tierarztbesuche ermöglichen und ihren Schweinen nur Futter anbieten, welches selbst QS-geprüft ist.
Antibiotikamonitoring: Schweinehaltende müssen verschriebene Antibiotika in einer Datenbank erfassen, um den Tierärzten einen besseren Überblick zu ermöglichen.
jährlicher Stallklimacheck: Fachexperten überprüfen dabei die Lüftungssysteme und kontrollieren die Luftqualität.
jährlicher Tränkwassercheck: Fachexperten analysieren das Tränkwasser im Labor.
Raufutter: Den Schweinen steht jederzeit Raufutter, wie Stroh oder Heu zur Verfügung.
Tageslicht: Schweinehaltende müssen für einen bestimmten Tageslichteinfall im Stall sorgen.
Wie ist das Label der Initiative Tierwohl unterteilt?
Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, dürfen Schweinehaltende bei der Initiative Tierwohl mitmachen, deren Label sich nochmal in 4 Stufen unterteilt:
Haltungsform 1 | |
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Platz | mind. 0,75m² pro Tier |
Haltung | Stallhaltung |
Beschäftigung | veränderbares Beschäftigungsmaterial, mind. bewegliche Kette kombiniert mit z.B. Holzstück |
Haltungsform 2 | |
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Platz | Mindestfläche 0,825 m²/Tier |
Haltung | Stallhaltung |
Beschäftigung | zusätzliches organisches Beschäftigungsmaterial aus natürlichen Materialien |

Abbildung 1: Haltungsformen Label 1 bis 4 Quelle: Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH 2019, o.S
Haltungsform 3 | |
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Platz | Mindestens 1,05m²/Tier |
Haltung | Stallhaltung mit Außenklimareizen, mindestens Offenfrontstall |
Beschäftigung | organisches Beschäftigungsmaterial, zus. Stroh |
Haltungsform 4 | |
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Platz | mind. 1,5 m²/Tier |
Haltung | Stallhaltung mit ständigem Zugang zu Auslauf oder Freilandhaltung |
Beschäftigung | Organisches Beschäftigungsmaterial: Stroh oder vergleichbare Substrate müssen immer verfügbar sein |
Wie geht es nun weiter?
Es ist mit einer hohen Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass die neue Tierhaltungskennzeichnung auf diesen Kriterien basieren wird. Dabei sollte aber nicht außer Acht gelassen werden, dass die Tierhaltung nicht nur auf diesen drei Aspekten beruht. Ein sehr kritischer Aspekt ist dabei die Behandlung der Jungferkel. 95% aller Schweine in Deutschland wird der Ringelschwanz kupiert, obwohl dieses Verfahren seit 1994 durch die EU-Richtlinie verboten ist. Es sei nur erlaubt, wenn dieser Eingriff „unerlässlich“ ist. Durch den engen Freiraum in der Schweinehaltung ist es aber unvermeidbar, dass Schweine sich gegenseitig angreifen und verletzen, weshalb die Kupierung in fast allen Fällen nötig ist. Das ist nur ein Beispiel von vielen, weshalb das BMEL sich nicht ausschließlich auf die drei oben veranschaulichten Kriterien fixieren sollte.
Wie die Kennzeichnung tatsächlich aussehen wird, werden wir, wie angekündigt, in ein paar Monaten erfahren. Es bleibt also abzuwarten, welches Gleichgewicht die Kennzeichnung im Interessendreieck zwischen Tier, Endverbrauchende und Wertschöpfungskettenteilnehmende erreichen wird.
Quellen:
https://www.haltungsform.de/ Abgerufen am 30.04.2022, 14:23 Uhr
https://www.tierschutzbund.de/news-storage/landwirtschaft/170620-bundesregierung-berichtet-zum-schwaenzekupieren-bei-schweinen/ Abgerufen am 30.04.2022, 14:31 Uhr
https://initiative-tierwohl.de/tierhalter/kriterien/ Abgerufen am 30.04.2022, 14:36 Uhr
https://www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/18-austausch-tierschutz-lebensmittelverbaende.html Abgerufen am 30.04.2022, 15:41 Uhr
https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/tierschutz/tierwohl-kennzeichen/tierwohlkennzeichen.html Abgerufen am 30.04.2022, 15:48 Uhr
https://www.bmel.de/SharedDocs/Videos/DE/2022-01-14-oezdemir-regierungserklaerung.html Abgerufen am 30.04.2022, 17:14 Uhr
Abgerufen am 30.04.2022, 17:14 Uhr
Bildquelle:
unsplash
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